Wenn der Zeitpunkt für die Steuererklärung gekommen ist, gibt es als Working Holiday Maker in Australien mehrere Möglichkeiten. Gleichgültig, ob man die Steuererklärung selbst macht oder sie lieber einer Tax Agency übergibt, man sollte immer darauf achten, dass das australische Steuerjahr nicht wie bei uns am 31.12. endet, sondern schon am 30.06.
Wichtig
Seit dem 1. Januar 2017 bekommen Work & Traveller (Visa subclass 417 oder 462) keine Steuern mehr zurück! Ab dem ersten verdienten Dollar gilt ein einheitlicher Steuersatz von 15 %, welcher einbehalten wird. Die alte Regelung, zwischen "resident" und "non-resident" zu unterscheiden, entfällt. Damit ist auch eine Steuererklärung hinfällig, sofern man in 2016 nicht gearbeitet hat.
Mehr aktuelle Infos findet ihr auf der Seite des Australian Government
Habt ihr bis zum 31. Dezember 2016 jedoch gearbeitet und Steuern bezahlt, könnt ihr diese Steuern noch nach alten Bestimmungen zurückfordern.
Diese nachfolgenden Infos gelten nur für Einkommen,
die VOR dem 31.12.2016 erzielt wurden
Die Steuererklärung beim australischen Finanzamt
Wer es sich zutraut, die Einkommenssteuererklärung selbst in die Hand zu nehmen, kann das kostenlos auf der Seite der Australian Taxation Office tun und den Antrag online ausfüllen. Das australische Finanzamt stellt zwei Möglichkeiten zur Auswahl: "myTax" und "e-Tax".
Zuerst sollte man sich einen eigenen Account, "myGov account" genannt, auf der Webseite der australischen Finanzbehörde anlegen.
Weitere Infos zum Tax Return kann man auf der Webseite des australischen Finanzamts nachlesen.
Möchte man die Steuererklärung lieber auf die herkömmliche Art mit einem "Papierantrag" per Post machen, kann man sich die nötigen Unterlagen in einer der vielen Australian Taxation Offices abholen.
Benötigt man Hilfe beim Bearbeiten der Dokumente, so lassen sich verschiedene Fragen über die Hilfestellung auf der Seite des Taxation Office beantworten.
Die Steuererklärung vom Fachmann
Möchte man die Steuererklärung doch lieber einem Fachmann überlassen, so kann man sich an eine Tax Agency wenden, die alle weiteren Schritte übernimmt. Diese Agenturen gibt es in jeder größeren Stadt in Australien.
Aber auch, wenn man sich nicht mehr vor Ort befindet, kann man die Dienste eines Dienstleisters für Steuerangelegenheiten in Anspruch nehmen.
Wir stellen zwei davon vor.
Der bewährte Klassiker: Taxback.com
Taxback.com ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das für im Ausland Beschäftigte die Steuererklärung einreicht. Vorab bietet die Firma die Möglichkeit, die Höhe der Steuerrückerstattung erst einmal kostenlos berechnen zu lassen. Dazu muss man einfach den "Steuererstattungsrechner" unten ausfüllen.
Je nachdem, in welcher Höhe - und ob - man eine Steuerrückzahlung erhält, berechnet Taxback.com eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 99 AU$. Bei einem Steuerrückerstattungsbetrag von mehr als 1.100 AU$ fallen 9% des Steuerrückerstattungsbetrages sowie eine Dienstleistungsgebühr an, die sich aus 20% der 9%igen Bearbeitungsgebühr errechnet.
Die genauen Gebühren findet man hier
Zur Webseite von Taxback.com: hier
Wichtige Info:
Für alle, die sich momentan in Australien befinden und eine Steuererklärung machen wollen, hat Taxback.com eine Informationsseite erstellt.
- Beispiel 1
Angenommen man bekommt 1.100 AU$ Steuerrückerstattung.
Von 1.100 AU$ sind 9% = 99 AU$ Bearbeitungsgebühr
20% von 99 AU$ Bearbeitungsgebühr = 19,80 AU$ Dienstleistungsgebühr.
Als Gesamtgebühr stellt Taxback.com 118,80 AU$ in Rechnung. - Beispiel 2
Angenommen, man bekommt 1.850 AU$ Steuerrückerstattung
Von 1.850 AU$ sind 9% = 166,50 AU$ Bearbeitungsgebühr
20% von 166,50 AU$ Bearbeitungsgebühr = 33,30 AU$ Dienstleistungsgebühr
Als Gesamtgebühr stellt Taxback.com 199,80 AU$ in Rechnung.
Sollte sich bei der Vorab-Prüfung herausstellen, dass man keine Steuern zurückbekommt, muss man auch keine Steuererklärung machen. Taxback.com rät jedoch in jedem Fall eine Steuererklärung abzugeben, wenn man plant, Australien wieder zu bereisen, um eventuelle Probleme mit australischen Ämtern aus dem Weg zu gehen.
Die neue, kostengünstige Alternative: Pinkcow
Seit etwas mehr als zwei Jahren gibt es neben dem Platzhirsch Taxback.com eine neue und ernstzunehmende Konkurrenz in Form von Pinkcow. Der Fokus für Pinkcow liegt auf möglichst schnellen, papierkramlosen Steuerrückerstattungen zum günstigen Preis.
Auf der Pinkcow Startseite kann man ebenfalls vorab seine voraussichtliche Steuer-Erstattung mit einem Steuer-Rechner kostenlos berechnen.
Die Bearbeitungsgebühr bei Pinkcow beträgt nur 8% der gesamten Rückerstattung. Die Mindestgebühr liegt bei 89 AU$, maximal müssen 275 AU$ bezahlt werden. Die Gebühr wird direkt von der Rückerstattung abgezogen, es muss also keine Vorab-Zahlung geleistet werden.
Gebühren-Übersicht und FAQ von Pinkcow: hier
Zur Pinkcow-Startseite und dem Steuer-Erstattungs-Rechner: hier
Pinkcow ist aufgrund der geringeren Gebühren immer günstiger als Taxback.com. Zum Vergleich hier die Rechenbeispiele von oben noch einmal für Pinkcow:
- Beispiel 1
Angenommen, man bekommt 1.100 AU$ Steuerrückerstattung.
Von 1.100 AU$ sind 8% = 88 AU$ Bearbeitungsgebühr
Es gibt keine weitere Dienstleistungsgebühr, daher liegt die gesamte anfallende Gebühr bei 89,00 AU$.
- Beispiel 2
Angenommen, man bekommt 1.850 AU$ Steuerrückerstattung
Von 1.850 AU$ sind 8% = 148,00 AU$ Bearbeitungsgebühr
Es gibt keine weitere Dienstleistungsgebühr, daher liegt die gesamte anfallende Gebühr bei 148,00 AU$.