Das australische Steuerjahr endet nicht wie bei uns jedes Jahr am 31.12., sondern schon am 30.06. Soll heißen: Eine Steuererklärung macht man in Australien im Juli.
Zum 1. Januar 2017 gab es eine Änderung im Steuergesetz. Ab diesem Zeitpunkt bekommen Working Holiday Maker (Visa subclass 417 oder 462) keine Steuern mehr zurück!
Ab dem ersten verdienten Dollar bis zu einer Grenze von 37.000 A$ gilt ein einheitlicher Steuersatz von 15 %, welcher einbehalten wird. Die alte Regelung, zwischen "resident" und "non-resident" zu unterscheiden entfällt ebenso wie der hohe Steuersatz von 32% für Geringverdiener sowie der Steuerfreibetrag von 18.200 A$. Damit ist eine Steuererklärung hinfällig.
Mehr Infos dazu findet ihr auf der Seite des Australian Government.
Unter bestimmten Umständen, z.B., wenn man mehr als 37.000 A$ verdient oder selbständig gearbeitet hat, ist es jedoch weiterhin möglich, Steuern zurück zu erhalten.
Früher haben wir geraten, die Steuererklärung selbst zu machen, heute jedoch empfehlen wir, lieber einen Fachmann, also einen Steuerberater hinzu zu ziehen, da Finanz- und Justitzbehörde seit November 2019 über die Steuerabgaben für Working Holiday Maker streiten und die Bedingungen und Abläufe für die Rückforderungen für Steuern sich jederzeit ändern können.
UPDATE SEPTEMBER 2021
Aufgrund dieser neuen Backpacker-Steuer werden Working Holiday Urlauber höher besteuert als australische Einwohner. Ende 2021 wird der australische High Court entscheiden, ob die Backpacker Tax weiterhin auf Working Holiday Urlauber angewendet werden kann. Sollte das Gericht die Steuer für ungültig erklären, ist dies zweifellos eine positive Nachricht für die vielen Working Holiday Maker, die in den letzten Jahren Australien besucht haben.
Tatsächlich hätten Tausende Working Holiday Maker, die seit 2017 in Australien gearbeitet haben, wahrscheinlich Anspruch auf erhebliche Steuerrückerstattungen.
Um dich über die neuesten Entwicklungen bei der Backpacker-Steuer auf dem Laufenden zu halten, hat Taxback.com (*) einen Leitfaden (englisch) vorbereitet, der alles enthält, was du wissen musst.
UPDATE NOVEMBER 2021
Der High Court hat seine Entscheidung gefällt. Die neue Backpacker-Steuer, die besagt, dass vom ersten verdienten Dollar 15% Steuern bezahlt werden müssen, den Einheimischen jedoch ein Steuerfreibetrag von 18.200 AUD zusteht, ist unrechtmäßig erhoben worden. Diese Regelung würde ausländische Arbeitnehmer in Australien diskriminieren, die nach dem zwischen einzelnen Staaten vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen genau wie Einheimische behandelt, bzw. besteuert werden müssen.
Geklagt hatte eine Engländerin, die in Sydney als Kellnerin gearbeitet hatte. Unterstützt wurde sie hierbei von Taxback.com.
Wichtig zu wissen: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich Working Holiday Maker, die länger an einem Ort gearbeitet haben ("Residents for tax purposes") und daher als "resident" eingestuft werden und aus den Ländern Deutschland, Finnland, Chile, Japan, Norwegen oder der Türkei stammen; also Länder, mit denen Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Die ATO wird demnächst genaue Regelungen/Richtlinien auf ihrer Webseite bekannt geben → Steuern für Working Holiday Maker
Alle, die zwischen 2017 und 2020 in Australien gearbeitet haben, sollten sich auf jeden Fall an Taxback.com wenden, um herauszufinden, ob sie zu viel gezahlte Steuern zurückfordern können.
Steuererstattung mit Taxback.com
Taxback.com (*) ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das für im Ausland Beschäftigte die Steuererklärung einreicht. Vorab bietet die Firma die Möglichkeit, die Höhe der Steuerrückerstattung erst einmal kostenlos berechnen zu lassen. Dazu muss man einfach den "Steuererstattungsrechner" unten ausfüllen.
Je nachdem, in welcher Höhe - und ob - man eine Steuerrückzahlung erhält, berechnet Taxback.com eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 99 AU$. Bei einem Steuerrückerstattungsbetrag von mehr als 1.100 AU$ fallen 9% des Steuerrückerstattungsbetrages sowie eine Dienstleistungsgebühr an, die sich aus 20% der 9%igen Bearbeitungsgebühr errechnet.
Die genauen Gebühren findet man hier (*)
Zur Webseite von Taxback.com: hier (*)
Sollte sich bei der Vorab-Prüfung herausstellen, dass man keine Steuern zurückbekommt, muss man auch keine Steuererklärung machen. Taxback.com (*) rät jedoch in jedem Fall eine Steuererklärung abzugeben, wenn man plant, Australien wieder zu bereisen, um eventuelle Probleme mit australischen Ämtern aus dem Weg zu gehen.