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Work & Holiday Visum für Schweizer
Byron Bay

Alles Wissenswerte und Links zur Beantragung

 

Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizer Staatsbürger endlich auch zu Work & Travel nach Australien reisen. Sie können ab sofort ein so genanntes "Work and Holiday Visum" beantragen, das jedoch nicht mit dem "Working Holiday Visum" zu verwechseln ist. Die Schweiz war eines der letzten europäischen Länder, die noch kein Working Holiday Abkommen mit Australien geschlossen hatten.

Die Anforderungen, die man für eine Work and Holiday Visum erfüllen muss, sind ein bisschen "strenger" und werden für jedes Herkunftsland individuell festgelegt. Die gute Nachricht dabei ist: Schweizer Staatsbürger müssen niedrigere Anforderungen hinsichtlich des erforderlichen Bildungsabschlusses erfüllen als die meisten anderen Nationalitäten, die ebenfalls ein Work & Holiday Visum beantragen können wie z.B. Polen, Portugal oder Griechenland.

 

2 Möglichkeiten, das Visum zu beantragen

Das Visum kann online bei der australischen Einwanderungsbehörde
oder
über einen zertifizierten Immigration Agent beantragt werden
 

Voraussetzungen für Schweizer
für ein Work & Holiday Visum (subclass 462)

Bildungsabschluss

Um ein Work & Holiday Visum beantragen zu können muss man ein bestimmtes Ausbildungsniveau vorweisen können. Für Schweizer heißt das: eine mindestens 2-jährige Ausbildung der Sekundarstufe 2 im Anschluss an die 11-jährige Schulpflicht. Wer also das Gymnasium oder eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann ein Work and Holiday Visum beantragen. Dies umfasst zum Beispiel folgende Bildungsabschlüsse:

  • Maturität
  • Fachmittelschule
  • Eidgenössisches Berufsattest
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
     

Sprachkenntnisse

Es müssen bei der Beantragung des Visums ausreichende englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Anforderungen sind hier allerdings nicht sehr hoch, lediglich das Sprachniveau Functional English ist vorgeschrieben. US-Staatsbürger oder Personen mit zweiter Staatsbürgerschaft eines englischsprachigen Landes sind davon ausgenommen. Weitere Ausnahmen vom Englischtest sind leider nur dann möglich, wenn man z.B. einen wesentlichen Teil seiner schulischen Ausbildung vollständig in englischer Sprache absolviert hat oder für einen längeren Zeitraum in Australien studiert hat. Trifft dies nicht zu, ist das Absolvieren eines Englischtest leider Pflicht. Sehr gute Noten im Schulzeugnis oder einzelne Kurse oder Fortbildungen, die man auf Englisch absolviert hat, reichen für diesen Zweck nicht aus und werden entsprechend auch nicht anerkannt.
 

Weitere Voraussetzungen, die alle Working Holiday Maker als Voraussetzung für ein Visum erfüllen müssen:

  • 18-30 Jahre (Beantragung bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag möglich)
  • Beantragung nur von außerhalb Australiens möglich
  • keine mitreisenden Kinder
  • Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln für die erste Zeit in Australien (in der Regel sind dies mindestens A$5,000)
  • Keine schwerwiegenden Vorstrafen
  • Keine schweren Erkrankungen, die ein Behandlung in Australien wahrscheinlich machen

Weitere Informationen gibt es auf der Infoseite des Work and Holiday Visum (sublass 462) bei → Immigration Australia

Was kann ich mit einem Work and Holiday Visum machen?

  • Nach der Bewilligung des Visums innerhalb von 12 Monaten in Australien einreisen
  • Max. 12 Monate in Australien bleiben
  • Innerhalb der 12 Monate beliebig oft in Australien ein- und ausreisen
  • Max. 4 Monate ein Studium oder eine Ausbildung (auch eine Sprachschule besuchen) absolvieren
  • Max. 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen auch → länger

Woher weiß ich, ob das Visum erteilt wurde?

Du findest eine genaue Beschreibung auf der Working Holiday Visum Seite (Dieser Hinweis gilt nur, wenn das Visum selbst beantragt worden ist)

Ein zweites oder drittes Work and Holiday Visum

Normalerweise kann ein Work and Holiday Visum nur einmal im Leben beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch ein zweites oder drittes Work & Holiday Visum bekommen. Das ist dann möglich, wenn man während seines Work and Holiday Aufenthaltes sogenannte „Specifed Work“ über einen bestimmten Mindestzeitraum nachweisen kann.

 

 

Möchtest du eine Vorabprüfung, ob deine Voraussetzungen ausreichen?

Du möchtest dein Work & Holiday Visum selbständig beantragen, willst aber vorher wissen, ob du die Voraussetzungen erfüllst? Z.B., ob die eigenen Schulabschlüsse dem erforderlichen Mindestqualifikationsniveau entsprechen oder du hast sonst noch Fragen?

Dann vereinbare ein individuelles und persönliches 30-minütiges Beratungsgespräch mit einem australischen, deutschsprachigen Migration Agent via Telefon, Skype oder Facetime. In diesem Gespräch können spezielle Fragen gezielt gestellt und sofort beantwortet werden.
 

Wie läuft das ab?

  • Zuerst füllt man einen kurzen Fragebogen aus, so dass sich der Migration Agent auf das Gespräch vorbereiten kann
  • Man zahlt per Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift einen einmaligen Betrag von 95 €
  • Nach Durchsicht des Fragebogens durch den Agent erhält man einen Link, über den man unkompliziert einen passenden Termin buchen kann.
     

Beratungsgespräch
für alle Fragen rund um Australien-Visa

zum Beispiel:

  • bekomme ich ein Visum trotz Vorstrafe?
  • ich möchte länger in Australien
  • ich habe einen australischen Partner

 

Beratung vereinbaren

Beratungsgespräch
für bereits eingereichte Visa-Anträge

zum Beispiel:

  • ich soll weitere Unterlagen (z.B. s56 request) einreichen
  • das Visum wurde abgelehnt
  • ich habe aus Versehen falsche Angaben gemacht

 

Beratung vereinbaren

Die obigen Weiterleitungen sind Partnerlinks. Sie führen zum zertifizierten Migration Agent Visapath.
© Foto: Tourism Australia / Anson Smart

Kontakt

Reisebine
Brandenburgische Str. 30
10707 Berlin
Tel:  030 / 889 177 10  (11-18 Uhr) 

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