Die australische Einwanderungsbehörde findet WHV-Tricksereien gar nicht lustig
zusammengestellt von Eline Bakker
Australien – für viele Working Holiday Maker das Land der Träume. Doch was, wenn das Visum abgelaufen ist oder man aus dem ein oder anderen Grund gar kein Working Holiday Visum bekommen kann? Gibt es Möglichkeiten, den Traum doch noch (weiter) zu leben?
Der Versuch, sich mit der einen oder anderen Halbwahrheit nach Australien hinein zu mogeln, ist sicherlich verlockend. Vom Touristenvisum, mit dem man heimlich arbeiten möchte, bis hin zum erschlichenen 2. Working Holiday Visum gibt es viele vermeintlich funktionierende „Tricks“, die im Internet die Runde machen.
Doch die australische Einwanderungsbehörde versteht in dieser Hinsicht keinen Spaß. Wir können nur davor warnen, sich auf Schummeleien einzulassen. So freundlich die australischen Grenzbeamten auch sein mögen, so gründlich gehen sie im Verdachtsfall vor.
Wird man erwischt, drohen die sofortige Ablehnung des Visums, Personengewahrsam in einem Warteraum und der Heimflug mit dem nächsten Flieger – auf eigene Kosten.
Einige interessante Fälle greift der australische Fernsehsender Seven Network in der Sendung „Border Security: Australia’s Front Line“ auf.
Fall 1: Wieder-Einreise mit einem Touristenvisum
Wer sich nach Ende seines Working Holiday-Visums so gar nicht von Australien verabschieden mag, hat grundsätzlich die Möglichkeit, z.B. Richtung Asien oder Neuseeland aus- und mit einem Touristenvisum wieder einzureisen. Sogar die Beantragung eines Longstay-Touristenvisums für bis zu 12 Monate (Subclass 600) ist möglich.
Doch schaut die Einwanderungsbehörde bei wiederholt einreisenden ehemaligen Working Holiday Makern ganz genau hin. Wer keine finanzielle Absicherung und/oder einen mehr oder minder plausiblen Urlaubsplan vorweisen kann, wird unter Umständen zum persönlichen Interview mit einem Grenzbeamten gebeten.
Wieder-Einreisen zu rein touristischen Zwecken sind natürlich erlaubt. Doch wenn sich herausstellt, dass (Schwarz-)Arbeit geplant ist, kann die Ausweisung ganz schnell erfolgen.
Fall 2: „Double Dippers“
Viele Europäer haben zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten – und damit zwei verschiedene Pässe. Verlockend, mit beiden Pässen jeweils ein Working Holiday Jahresvisum anzustreben. Oder… ? Nein. Pro Person ist genau ein Working Holiday Visum erlaubt, egal, wie viele Pässe diese Person besitzen mag.
Noch kritischer ist die vorsätzliche Täuschung der Einwanderungsbehörde, indem z.B. der eigene Name leicht abgeändert oder ein neuer Pass mit veränderter Passnummer angegeben wird.
Die australischen Grenzer kennen die verschiedenen Methoden der Täuschung sehr genau – und haben sogar ein Wort für die Antragssteller eines unberechtigten zweiten Working Holiday Visums: Double Dippers.
Seit einigen Jahren setzt die Einwanderungsbehörde gezielte Screening-Methoden ein, um "Double Dippers" auf die Schliche zu kommen. So werden unberechtigte Antragssteller digital aussortiert und bekommen erst gar kein Visum.
Auch bei der Einreise wird noch einmal auf mögliche Betrugsfälle kontrolliert und, sollten gezielte Fragen nicht hinreichend beantwortet und belegt werden können, kann die sofortige Ausweisung, inklusive lebenslänglichem Einreiseverbot nach Australien erfolgen.
Fall 3: Gefälschte Berechtigungsnachweise zum 2. Working Holiday Visum
Ein zweites Working Holiday Visum kann beantragen, wer mindestens 3 Monate lang bestimmte Berufe in ländlichen Gegenden Australiens ausgeübt hat. Die erforderlichen Nachweise für das zweite Visum müssen die Kontakt-Informationen und Australian Business Numbers (ABNs) des ehemaligen Arbeitgebers beinhalten.
Die einschlägigen Backpacker-Plattformen sind voll mit Angeboten von gefälschten Arbeitsnachweisen. Meist werden hier die Namen von Kontaktpersonen und ABNs verkauft. Verkäufer verlangen 1.000 A$ und mehr für die illegal gefälschten Arbeitsnachweise.
Doch Vorsicht: Das weiß natürlich auch die Einwanderungsbehörde, und fragt im Zweifelsfall direkt beim vermeintlichen ehemaligen Arbeitgeber nach.
So kann es passieren, dass zu den 1.000A$ für einen gefälschten Arbeitsnachweis noch ein teurer Rückflug nach Hause - und jede Menge enttäuschter Hoffnungen - hinzukommen...
Wichtige Hinweise - bitte lesen!
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UPDATE im Januar 2019:
Seit Mitte 2018 wird jeder Antrag noch genauer kontrolliert und nahezu jeder Antrag manuell geprüft. Wir raten daher, das Visum MINDESTENS 3 Monate vor Reiseantritt zu beantragen.
- Das Department of Immigration hat bekannt gegeben, dass Wwoofing und Freiwilligenarbeit ab dem 31.08.2015 nicht mehr für das 2. Working Holiday Visum angerechnet werden. Ab 1. September 2015 gilt nur noch bezahlte Arbeit für das 2. Visum.
Unser Artikel dazu im Reisebine-Blog
- Für komplexe Fragen und eine rechtswirksame Auskunft wendet euch bitte an das Global Service Center in Australien. Ihr erreicht die Mitarbeiter von 9 - 17 Uhr europäischer Zeit unter: +61 2 61960196.
Die Auskunftsabteilung für Visa-Angelegenheiten in London ist seit dem 14. Mai 2018 geschlossen. Alle Visa-Anliegen werden ab sofort in Australien beantwortet. Die australische Botschaft in Berlin beantwortet KEINE Fragen zu Visa.
Wir von der Reisebine-Redaktion bitten um Verständnis, dass wir weiterführende Fragen, als die, die wir in diesem Artikel bereits aufgegriffen haben, nicht beantworten können.