Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Rückkehr aus Australien nicht zu verlieren, muss man sich unbedingt VOR der ABREISE, und wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum, arbeitslos melden. Dies gilt für diejenigen, die überhaupt schon einmal Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wer noch nie etwas in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt natürlich auch kein Arbeitslosengeld und braucht sich deshalb auch nicht arbeitslos melden.
Wer das Work and Travel Jahr voll ausnutzt (also ein volles Jahr bleibt!) und sich NICHT vor der Reise arbeitslos meldet, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da man bei Antragstellung in den letzten 2 (!!) Jahren 360 Tage gearbeitet haben MUSS und dies dann nicht mehr zutrifft!
Seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld behält man jedoch für 3 Jahre, wenn der Antrag bereits bewilligt wurde, man sich also VOR Reiseantritt - und wenn auch nur kurz - arbeitslos gemeldet hat.
Wer sich zwischen dem Beendigen eines Arbeitsverhältnisses und dem Abreisedatum arbeitslos meldet, der muss sich für die Zeit der Abwesenheit selbstverständlich beim Arbeitsamt abmelden.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der Arbeitsagentur